Schulordnung
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Mit unserer Schulordnung wollen wir dazu beitragen, notwendige Voraussetzungen für ein geordnetes Zusammenleben zu schaffen. Dazu gehören Rücksichtnahme, Ordnung und Pünktlichkeit. Für ein Erfolg versprechendes Lernklima sind außerdem ein vernünftiger Umgang, eine entsprechende Arbeitshaltung, die ordnungsgemäße Anfertigung von Hausaufgaben und die Mitarbeit der Eltern bei der Hausaufgabenkontrolle unverzichtbar.
- Der Unterricht beginnt pünktlich um 8.05 Uhr; die Hofaufsicht ist ab 7.50 Uhr gewährleistet. Bei schlechtem Wetter entscheidet die Frühaufsicht, wann das Schulgebäude geöffnet werden kann. Früh eintreffende Fahrschüler können sich an Tagen, an denen die Cafeteria geöffnet ist, dort aufhalten.
- Schüler, die später als zur 1. Stunde zum Unterricht kommen, dürfen sich in ihren Klassen aufhalten, wenn sie sich so verhalten, dass sie den Unterricht anderer Klassen nicht stören.
- Nach der letzten Unterrichtsstunde stellen die Schüler die Stühle hoch und räumen ihren Platz auf, um dem Ordnungsdienst die Arbeit zu erleichtern.
- Fachräume dürfen nur in Begleitung von Lehrpersonen betreten werden. Im Anschluss an den Fachunterricht können die Schüler ihre Sachen in ihre Klassenräume zurückbringen.
- Unterrichtsräume, Einrichtungsgegenstände und Unterrichtsmittel wollen pfleglich behandelt werden, um uns allen eine angenehme Arbeitsatmosphäre zu erhalten. Aus Sicherheitsgründen müssen Beschädigungen sofort einem Lehrer gemeldet werden; bei vorsätzlicher Beschädigung haftet der Schüler.
- Die 5-Minutenpausen dienen der Vorbereitung auf die nächste Unterrichtsstunde. Alle Schüler bleiben in ihren Klassenzimmern (Ausnahme: Raumwechsel, WC-Besuch). Die großen Pausen sind für Erholung und Entspannung da und werden auf den Schulhöfen verbracht. Der Schulhof ist als ″aktiver″ Pausenhof mit der Möglichkeit für Sport und Spiel gedacht. Hier ist gegenseitige Rücksichtnahme und Fairness oberstes Gebot. Schneeballschlachten sind wegen Verletzungsgefahr verboten. Bei Regen dürfen die Schüler in ihren Klassen bleiben. Für alle Schüler besteht gesetzlicher Versicherungsschutz auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und auf dem Weg zu den Unterrichtsveranstaltungen Schulweg, Sportunterricht usw.) Das bedeutet, dass die Schüler während der Unterrichtszeit den Aufsichtsbereich nicht verlassen dürfen.
- Auf dem Schulgelände gilt für Schüler der Sekundarstufe 1 grundsätzlich Rauchverbot. Außerdem ist der Besitz und Gebrauch von Rauschmitteln jeglicher Art (Alkohol, Drogen usw.) uneingeschränkt verboten. Der Handel mit Rauschmitteln führt zum sofortigen Verweis von der Schule. Das Mitbringen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen ist ebenfalls strengstens untersagt.
- Die Benutzung von Handys ist während der gesamten Schulzeit nicht erlaubt. Die Geräte sind demnach während des ganzen Schultages, einschließlich der Pausen, auszuschalten und nicht sichtbar zu verstauen. Die Benutzung elektronischer Unterhaltungsgeräte ist nur in den großen Pausen erlaubt. Während der übrigen Schulzeit sind sie ausgeschaltet und mit allem Zubehör nicht sichtbar zu verstauen.
- Das Kauen von Kaugummis während der Unterrichtszeit ist nicht erlaubt.
- Das Fahren mit Fahrrädern, Motorrädern Rollern Mopeds, Inliner, Kickboards usw. kann auf dem Schulhof aus Sicherheitsgründen nicht gestattet werden. Fahrräder, Motorräder, Roller und Mopeds müssen an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt werden, damit die Zufahrtswege für Rettungsfahrzeuge frei bleiben. Die Eltern tragen die Verantwortung für die Verkehrssicherheit der Fahrzeuge ihrer Kinder.
- Außer in den Fachräumen ist das Trinken von Wasser während des Unterrichts erlaubt.
Maßnahmen:
Zu 1.:
Verspätungen
a) Eintrag ins Klassenbuch
b) Schüler, die dreimal zu spät zum Unterricht gekommen sind, müssen eine Stunde nachsitzen und während dieser Zeit eine schriftliche Aufgabe bearbeiten.
Die Eltern sind davon schriftlich in Kenntnis gesetzt worden.
Zu 3.:
Der Ordnungsdienst, der seine Aufgaben nicht zufriedenstellend erledigt, erhält eine weitere Woche Ordnungsdienst.
Zu 5.:
Schüler, die Beschädigungen verursacht haben, werden zu Gemeinschaftsarbeit herangezogen, nachdem die Eltern benachrichtigt worden sind.
Zu 7.:
a) Mitteilung an die Eltern (Raucherbrief Stufe 1), Rückantwort zu den Akten
b) bei Wiederholung Androhung der Klassenkonferenz (Raucherbrief Stufe 2)
c) Ordnungsmaßnahmen durch die Klassenkonferenz
Zu 8.:
Sichtbare, klingelnde oder von Schüler/innen anderweitig verwendete Handys werden eingezogen (gültig während der gesamten Schulzeit). Elektronische Unterhaltungsgeräte
dürfen nur in den großen Pausen genutzt werden. Eingezogene Handys oder Unterhaltungsgeräte können von den Eltern nach Unterrichtsschluss abgeholt werden oder sie werden am Folgetag auf schriftlichen Antrag der Eltern den jeweiligen Schüler/innen nach dem Unterricht ausgehändigt.
Zu 9.:
Bei Nichtbeachtung werden Schüler/innen zur Beseitigung von Kaugummis im Schulgelände herangezogen.
Zu 10.:
Fahrradfahren u.a. auf dem Schulhof zieht eine Woche Hofdienst nach sich.
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